Im Namen der Republik KW7-2012

ImNamenDerRepublikWer will, kann bei Gericht auch viel lernen. So erfährt man beispielsweise, dass man unter „Logorrhoe“ Rededurchfall versteht, also unkontrollierten Rededrang, was Richter Mag. Walter Buchegger und Bezirksanwalt Josef Fuisz aus einem ärztlichen Gutachten entnehmen konnten, weil es  bei einem Angeklagten dieses Verhandlungstages diagnostiziert wurde.

„Mein Hut brennt“…

…sagte ein 29-jähriger,  ehemaliger Fohnsdorfer, der nun obdach- und arbeitslos ist. Der Richter bestätigte ihm: „Ja, und zwar lichterloh“, denn der Angeklagte steht praktisch schon mit einem Fuß im Gefängnis.   Er komme einmal da und einmal dort unter, schlafe auch im Freien, wenn es nicht zu kalt ist. „Das erste Mal im Leben trage ich einen Anzug“, sagte er, um dem Richter zu beweisen, wie ernst er es mit der Verhandlung nimmt. Bei der Verhandlung ging es darum, dass er in der Fohnsdorfer Arena Müllcontainer und eine Hinweistafel mit gelber Farbe besprühte. Auf die Frage, wie er auf die Idee gekommen sei, antwortete er mit treuherzigem Blick, dass er an diesem Tag eigentlich eine Bergtour auf den Zirbitz unternehmen wollte. Der Hochnebel hätte  ihn jedoch davon abgehalten. Er kehrte in ein Lokal in der Arena ein, trank einige Flaschen Bier und danach begann er zu sprühen. 50 Euro des Gesamtschadens von rund 290 Euro habe er bereits bezahlt. „Ich habe versucht, meine Lehrabschlussprüfung abzulegen, was aber nicht gelungen ist. Jetzt suche ich Arbeit und ich bin bestrebt, einen neuen Lebensrhythmus zu finden. Ich fürchte mich vor dem Gefängnis“, sagte er vor dem Richter. Eine Arbeit nicht nur zu suchen, sondern auch zu finden ist ihm auch deswegen anzuraten, weil er zudem mit der Zahlung der Alimente für sein Kind säumig ist. Richter Mag. Walter Buchegger verurteilte ihn zu 800 Euro Strafe und verlängerte die Probezeit einer bedingten Strafe, was vom  Angeklagten mit sichtlicher Erleichterung sofort angenommen wurde.

Unverzeihlich

Ein 22-jähriger arbeitsloser Karosseriebautechniker aus St. Peter o. J. war beim Feuerwehrfest, wo er den Ausschank übernommen hatte und deswegen, so behauptete er zumindest, habe er nicht viel getrunken. Jedenfalls nicht so viel, wie in „seiner Phase“ zuvor. Warum er das Fest verließ und zum Anwesen seines Stiefvaters gegangen ist, ist ungeklärt.  Der „ehemalige“ Stiefvater,  ein 50-jähriger Unternehmer aus St. Peter o. J., schilderte den Vorfall dem Richter so: „Ich habe meine Schwester vor dem Haus verabschiedet. In diesem Moment kam mein „ehemaliger“ Stiefsohn zu uns und wollte in mein Haus, aus dem er aber schon lange zuvor ausgezogen ist. Ich sagte ihm in aller Ruhe, dass er mein Haus nie mehr betreten darf. Daraufhin ging er die drei Stufen vor der Haustür hinunter, drehte sich um und versetzte mir einen Kopfstoß.“ Die Folge war ein Nasenbeinbruch, der einen Monat lang schmerzte. Die Entschuldigung seines Stiefsohnes, den er nun mit „Herr M.“ anredet, nahm der Unternehmer nicht an: „Er hat mir in den letzten sieben Jahren zu viele Probleme verursacht“. Für die gebrochene Nase fordert er 700 Euro Schmerzensgeld. Dazu kommen noch die Strafe von 800 Euro und 150 Euro an Gerichtskosten.

Schlüsselerlebnis

Zu einem Handgemenge kam es in der ÖBB-Gartenanlage in Zeltweg zwischen zwei Gartennachbarn, weil einer sein Auto immer wieder auf dem Gartenschlauch seines Nachbarn abgestellt hatte. Ehe die beiden Kontrahenten wütend aufeinander losgingen, legte der 45-jährige Zeltweger Forstarbeiter vorsorglich seinen Schlüsselbund zur Seite. Dieser Schlüsselbund wurde allerdings nie mehr gefunden, obwohl auch die herbeigerufenen Polizisten damals bei der Suche geholfen hatten.  „Wir wurden in der Nacht zur Siedlung gerufen, weil jemand zusammengeschlagen worden sei“, berichtete der 56-jährige Chefinspektor, der mit seinem Kollegen am Eingang zur Gartenanlage bereits vom 58-jährigen Zeltweger Pensionisten erwartet wurde. Er forderte die Beamten auf, einen Notarzt zu bestellen. „Wir konnten nur einen kleinen Kratzer unter dem Auge feststellen“, so die Beamten. Der Pensionist wurde daraufhin wütend und schrie: „Ihr seid keine Ärzte“. Die Polizisten riefen den Rettungswagen und baten den Pensionisten, den Oberkörper frei zu machen um zu kontrollieren, ob Verletzungen feststellbar sind. Das war nicht der Fall und auch im LKH Judenburg wurden keine nennenswerten Verletzungen festgestellt.  Zum Beweis dafür, dass der Beschuldigte den Schlüsselbund, um den es bei dieser Verhandlung ja eigentlich  ging, nicht hat, stülpte er vor Gericht seine Hosentaschen um. Weil ihm nach wie vor nicht nachgewiesen werden kann, dass er den Schlüsselbund damals an sich genommen hat, wurde er freigesprochen. Vom Schaden, den seine Zahnprothese, seine Brille und sein Handy bei der damaligen  Rangelei genommen haben, war bei dieser Verhandlung keine Rede mehr.

Untergetaucht

Als Polizeibeamte der Polizeiinspektion Knittelfeld den 31-jährigen arbeitslosen Angeklagten abholen wollten um ihn weisungsgemäß zur Verhandlung vorzuführen, erfuhren sie von seiner Großmutter, dass er gerade an diesem Tag auf dem Weg in die Nervenklinik sei. Eine Nachfrage bestätigte, dass der Mann tatsächlich in Graz ambulant behandelt wurde.  Angeklagt ist er deswegen, weil er um 20 Euro Treibstoff getankt und nicht bezahlt hatte.

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