Ein offenes Wort KW19-2012

hegervon Chefredakteur Michael Heger

In den vergangenen Tagen habe ich mich wieder einmal öfter erwischt, als ich so vor mich dahin sinniert und über das Leben nachgedacht habe. Ja, und wo geht das wohl besser und entspannter als in freier Natur. Anlass dazu war für mich das so oft eigenartige Verhalten unserer Mitmenschen mit denen wir Tag für Tag, egal ob nun im Berufsleben, beim Einkaufen oder einfach in unzähligen Alltagssituationen, konfrontiert werden. Ist es nicht die immer stärker ausschreitende Aggressivität, das Unverständnis die Unzufriedenheit oder die Sturheit und Streitsüchtigkeit vieler Menschen die unserer Gesellschaft immer öfter zu schaffen machen und auch immer weiter von einander entfernt? Doch wir selbst waren es, die diese Entwicklung so rasant vorangetrieben haben und jetzt wird uns langsam aber sicher alles zuviel? Unsere Gesellschaft war es doch, die den technischen Fortschritt am liebsten noch rasanter vorangetrieben hätte. Wir wollten Strom um unseren ganzen Luxus damit speisen und versorgen zu können, die dafür benötigten Kraftwerke wollen wir heute allerdings nicht haben. Wir wollten alle tolle Autos fahren, demonstrieren aber wenn Straßen dafür gebaut werden müssen. Wir wollen in unseren Supermärkten täglich frische Lebensmittel aus aller+ Herrenländer, die Lkw’s die all dies liefern, sollen aber durch eine andere Ortschaft fahren und wir können auch alle nicht mehr auf unsere heiß geliebten Handys verzichten, die Sendemasten dafür sollen und dürfen aber nicht vor unserer Haustüre errichtet werden, weil ja ohnehin heutzutage alles so schädlich für unsere Gesundheit ist. Tja so ist halt das Leben unserer Zeit geworden. Und als ich eben in freier Natur einfach so da saß und über all diese Dinge nachdachte, das Quellwasser neben mir plätschern hörte und einmal tief Luft holte, wurde mir wieder einmal öfter bewusst, welche Reichtümer wir alle in diesem Land noch immer besitzen und diese wahren Energiequellen des Lebens gar nicht mehr zu schätzen wissen,  meint Ihr… heger-sign

Im Namen der Republik KW19-2012

ImNamenDerRepublik„Black is beautiful“, womit gemeint ist, dass manche Dienstgeber Mitarbeiter nicht oder nicht voll anmelden. Wenn es dann zu Ungereimtheiten kommt, landen diese stets bei Richter Mag. Walter Buchegger und Bezirksanwalt Josef Fuisz.

Probleme mit und ohne Alkohol

Der 43-jährige Angeklagte sagte dem Richter, dass er als Hausmeister in einem Etablissement in Unzmarkt angestellt sei und dafür monatlich 216 Euro, freie Kost und Logis sowie auch Dienstkleidung bekomme. „Könnte man sagen, dass Sie dort als  Zuhälter sind?“, fragte der Richter nach. „Nein, auf keinen Fall. Ich habe Alkoholprobleme und wenn ich die in den Griff bekomme, werde ich mehr arbeiten und mehr Lohn bekommen“, versicherte der Beschuldigte. Wegen seiner Alkoholkrankheit habe sich seine Frau  von ihm scheiden lassen und danach sei es mit ihm steil bergab gegangen. „Sie haben also ohne Alkohol ein Problem“, stellte Richter Buchegger fest. „Ja, vor zwei Jahren habe ich einen Entzug gemacht, der hat nicht lange geholfen“, war die Antwort. Wie er bei einem Verdienst von 216 Euro monatlich den monatlichen Unterhalt für seine Tochter in Höhe von 329 Euro zahlen soll, ist ihm nicht verständlich. Das Gericht empfiehlt ihm, sich das Geld von seinem Dienstgeber zu leihen oder sonst wie zu Geld zu kommen, damit der Unterhaltsrückstand von 3.977 Euro bezahlt werden kann. Nichtbezahlung könnte auch zu einer Haftstrafe führen. „Ich räume Ihnen eine Frist bis August ein, allerdings müssen Sie auch den laufenden Unterhalt bezahlen“, so der Richter. Die Antwort kommt sichtlich erleichtert und knapp: „Sou moch mas!“

Zuschuss und Überschuss

„Wia i meiner Chefin gsogt hob, dass sie mi vull anmölden sull, hot sie mi zwa Tog danoch fristlos gekündigt“, klagte eine 25-jährige Kellnerin aus Spielberg. Sie war in einem Zeltweger Lokal beschäftigt, welches eine 38-jährige Kellnerin, ebenfalls aus Spielberg, gepachtet hat.  Die Chefin berichtete aber,  dass ihr die Kellnerin in den zwei Monaten, die sie bei ihr gearbeitet hat, etwa 700 Euro gestohlen hätte. Nach der fristlosen Entlassung sei sie weinend zu ihr in die Wohnung gekommen und habe ihr gestanden, dass sie täglich etwa 15 Euro in die eigene Kasse, in diesem Fall war es die Hosentasche, kassiert hätte. Abgerechnet wurde so, dass die Kellnerin jedes Getränk mit einem Strich auf einem Block notierte und abends wurde danach abgerechnet. Wenn sie auf den Strich vergisst, müsste sie bei der Abrechnung einen Überschuss in der Kellnertasche haben.  Während die beiden Kolleginnen der Kellnerin regelmäßig Überschüsse hatten, kam das bei der Angeklagten niemals vor. „I bin sehr genau“, verteidigte sie sich, als sie darauf angesprochen wurde. Die Chefin machte daraufhin eine Stunde nach Dienstantritt  der Kellnerin einen Kassensturz und siehe da,  es gab ihn doch, den Überschuss, und zwar 27 Euro. Die Chefin gab ihr zu bedenken, dass sie das Geld braucht um Pacht, Ware, Löhne und dergleichen zu bezahlen und hoffte auf Besserung. Das ist aber nicht passiert. Im Gegenteil, bei einer Geburtstagsparty für die Chefin spendierte diese den Gratulanten sieben Flaschen Bier. Die angeklagte Kellnerin kassierte das Bier bei den Gästen, steckte das Geld jedoch wieder in ihre Hosentasche. Nach anfänglichem Leugnen und unter dem Druck der Beweise hatte sie jedoch Verantwortung übernommen. Sie will der Chefin 300 Euro zurückzahlen. Diese war damit einverstanden, um, wie sie sagt, „Ruhe zu haben“. Gegen Zahlung von weiteren 50 Euro als Buße wurde das Verfahren im Rahmen einer diversionellen Maßnahme eingestellt.

Hygiene muss sein

Odol Zahnpaste, Duschgel und weitere Hygieneartikel hat eine 67-jährige Hausfrau aus Zeltweg beim „dm“ aus den Regalen genommen, an ihrem Körper und in ihrer Jacke verstaut und damit das Geschäft verlassen. Ein Detektiv, der den Diebstahl auf einer Überwachungskamera im Hinterraum des Geschäftes verfolgen konnte, stellte sie schließlich am Parkplatz. Die Hausfrau behauptete, aufgrund einer medizinischen Behandlung nicht gewusst zu haben, was sie tat. Das bezweifelte jedoch der Richter. „Sie sind kein Arzt“, warf die Angeklagte wiederum dem Richter vor, der sie allerdings von einem ärztlichen Sachverständigen untersuchen ließ. Dieser stellte in seinem Gutachten fest, dass die Zeltwegerin voll handlungsfähig war und sich der Tat und deren Folgen  voll bewusst  gewesen sei. „Ja, das war zum Zeitpunkt der Untersuchung durch diesen Arzt. Der kann aber auch nicht wissen, was mit mir damals los war“, versuchte die Beschuldigte krampfhaft jede Schuld von sich zu weisen. Vergeblich, mit 200 Euro Buße und 216 Euro für das Gutachten kam sie jedoch im Rahmen einer diversionellen Maßnahme noch recht gut davon.

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