„Black is beautiful“, womit gemeint ist, dass manche Dienstgeber Mitarbeiter nicht oder nicht voll anmelden. Wenn es dann zu Ungereimtheiten kommt, landen diese stets bei Richter Mag. Walter Buchegger und Bezirksanwalt Josef Fuisz.
Probleme mit und ohne Alkohol
Der 43-jährige Angeklagte sagte dem Richter, dass er als Hausmeister in einem Etablissement in Unzmarkt angestellt sei und dafür monatlich 216 Euro, freie Kost und Logis sowie auch Dienstkleidung bekomme. „Könnte man sagen, dass Sie dort als Zuhälter sind?“, fragte der Richter nach. „Nein, auf keinen Fall. Ich habe Alkoholprobleme und wenn ich die in den Griff bekomme, werde ich mehr arbeiten und mehr Lohn bekommen“, versicherte der Beschuldigte. Wegen seiner Alkoholkrankheit habe sich seine Frau von ihm scheiden lassen und danach sei es mit ihm steil bergab gegangen. „Sie haben also ohne Alkohol ein Problem“, stellte Richter Buchegger fest. „Ja, vor zwei Jahren habe ich einen Entzug gemacht, der hat nicht lange geholfen“, war die Antwort. Wie er bei einem Verdienst von 216 Euro monatlich den monatlichen Unterhalt für seine Tochter in Höhe von 329 Euro zahlen soll, ist ihm nicht verständlich. Das Gericht empfiehlt ihm, sich das Geld von seinem Dienstgeber zu leihen oder sonst wie zu Geld zu kommen, damit der Unterhaltsrückstand von 3.977 Euro bezahlt werden kann. Nichtbezahlung könnte auch zu einer Haftstrafe führen. „Ich räume Ihnen eine Frist bis August ein, allerdings müssen Sie auch den laufenden Unterhalt bezahlen“, so der Richter. Die Antwort kommt sichtlich erleichtert und knapp: „Sou moch mas!“
Zuschuss und Überschuss
„Wia i meiner Chefin gsogt hob, dass sie mi vull anmölden sull, hot sie mi zwa Tog danoch fristlos gekündigt“, klagte eine 25-jährige Kellnerin aus Spielberg. Sie war in einem Zeltweger Lokal beschäftigt, welches eine 38-jährige Kellnerin, ebenfalls aus Spielberg, gepachtet hat. Die Chefin berichtete aber, dass ihr die Kellnerin in den zwei Monaten, die sie bei ihr gearbeitet hat, etwa 700 Euro gestohlen hätte. Nach der fristlosen Entlassung sei sie weinend zu ihr in die Wohnung gekommen und habe ihr gestanden, dass sie täglich etwa 15 Euro in die eigene Kasse, in diesem Fall war es die Hosentasche, kassiert hätte. Abgerechnet wurde so, dass die Kellnerin jedes Getränk mit einem Strich auf einem Block notierte und abends wurde danach abgerechnet. Wenn sie auf den Strich vergisst, müsste sie bei der Abrechnung einen Überschuss in der Kellnertasche haben. Während die beiden Kolleginnen der Kellnerin regelmäßig Überschüsse hatten, kam das bei der Angeklagten niemals vor. „I bin sehr genau“, verteidigte sie sich, als sie darauf angesprochen wurde. Die Chefin machte daraufhin eine Stunde nach Dienstantritt der Kellnerin einen Kassensturz und siehe da, es gab ihn doch, den Überschuss, und zwar 27 Euro. Die Chefin gab ihr zu bedenken, dass sie das Geld braucht um Pacht, Ware, Löhne und dergleichen zu bezahlen und hoffte auf Besserung. Das ist aber nicht passiert. Im Gegenteil, bei einer Geburtstagsparty für die Chefin spendierte diese den Gratulanten sieben Flaschen Bier. Die angeklagte Kellnerin kassierte das Bier bei den Gästen, steckte das Geld jedoch wieder in ihre Hosentasche. Nach anfänglichem Leugnen und unter dem Druck der Beweise hatte sie jedoch Verantwortung übernommen. Sie will der Chefin 300 Euro zurückzahlen. Diese war damit einverstanden, um, wie sie sagt, „Ruhe zu haben“. Gegen Zahlung von weiteren 50 Euro als Buße wurde das Verfahren im Rahmen einer diversionellen Maßnahme eingestellt.
Hygiene muss sein
Odol Zahnpaste, Duschgel und weitere Hygieneartikel hat eine 67-jährige Hausfrau aus Zeltweg beim „dm“ aus den Regalen genommen, an ihrem Körper und in ihrer Jacke verstaut und damit das Geschäft verlassen. Ein Detektiv, der den Diebstahl auf einer Überwachungskamera im Hinterraum des Geschäftes verfolgen konnte, stellte sie schließlich am Parkplatz. Die Hausfrau behauptete, aufgrund einer medizinischen Behandlung nicht gewusst zu haben, was sie tat. Das bezweifelte jedoch der Richter. „Sie sind kein Arzt“, warf die Angeklagte wiederum dem Richter vor, der sie allerdings von einem ärztlichen Sachverständigen untersuchen ließ. Dieser stellte in seinem Gutachten fest, dass die Zeltwegerin voll handlungsfähig war und sich der Tat und deren Folgen voll bewusst gewesen sei. „Ja, das war zum Zeitpunkt der Untersuchung durch diesen Arzt. Der kann aber auch nicht wissen, was mit mir damals los war“, versuchte die Beschuldigte krampfhaft jede Schuld von sich zu weisen. Vergeblich, mit 200 Euro Buße und 216 Euro für das Gutachten kam sie jedoch im Rahmen einer diversionellen Maßnahme noch recht gut davon.